christiane hamacher
Freischwimmer

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  • significans-Archiv und Videothek, Schwimmaktion in Hallenbädern gegen die Verbreitung von Sperrzonenregelungen im öffentlichen Raum.
  • Der FREISCHWIMMER ist eine Auszeichnung, ein Abzeichen zum Aufnähen auf Badehosen. SchĂĽler in Deutschland erhalten dieses Abzeichen fĂĽr ihr erstes Langstreckenschwimmen. significans sammelt und addiert Kilometer, geschwommen in Hallenbädern, aus Leibeskräften. Proteste gegen voralpine Apartheid:
    Die Gemeinderäte von Meilen (ZH) haben im vergangenen Dezember Sperrzonen auf Gemeindeboden eingerichtet. Sie sagen „Hausordnung“ dazu. Asylbewerber/innen dürfen Schul- und Sportanlagen, den Dorfkern und das Hallenbad nur „in Begleitung“ betreten.
  • Einsperren und aussperren, bewachen, kontrollieren sind Parameter der Angst, die wechselnd, je nach Volkscharakter „Sperrzone“, „Rayonverbot“, „Spezialrayon“ oder „Residenzpflicht“ genannt werden: autoritäre Militarismen. Sie geben Auskunft ĂĽber das Selbstverständnis der Inländer, die gerne unter sich bleiben, ĂĽber ihre TerritorialansprĂĽche, Markierungen an der Grenze entlang einer hermetischen Folklore, welche die Durchlässigkeit des Kulturraums verloren hat.
  • significans thematisiert schweizerische sowie europäische Gesetzeskonstruktionen, die nicht-straffälligen, nicht-kriminellen Bewohner/innen eines Landes aufgrund ihres Ausländerstatus, insbesondere Asylsuchenden und FlĂĽchtlingen Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum auferlegen.
  • In Deutschland verbietet die sogenannte „Residenzpflicht“ Asylbewerber/innen, sich weiter als ca.30 Km ohne Sonderbewilligung von der zugewiesenen Unterkunft zu entfernen. Ebenso sind räumliche Beschränkungen fĂĽr Asylbewerber/innen und FlĂĽchtlinge in den neuen Asyl-Richtlinien der Europäischen Union festgelegt.
  • In der Schweiz existiert seit 1994 mit den „ZwangsmaĂźnahmen im Ausländerrecht“ ein vergleichbares Gesetz fĂĽr räumliche Begrenzung. Die Fremdenpolizei kann Asylbewerber/innen und FlĂĽchtlinge jederzeit aus einem bestimmten Gebiet wegweisen, ohne dass eine gesetzeswidrige Handlung derselben vorliegt. 1998 wurde dieses Gesetz mit dem „Wegweisungsartikel“ im Polizeigesetz ergänzt. Die Anwendung des „Rayonverbots“, welche zu Kontrollen an Drogenumschlagplätzen eingesetzt werden sollte, erweist sich in der Praxis als Legitimierung rassistischer Reflexe von Polizeibeamten, die willkĂĽrlich Ausländer aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren und „präventiv“ wegweisen, festnehmen oder zur Ausschaffung weiterleiten.
  • Der öffentliche Raum ist öffentlich, global. Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht. AsylprĂĽfung ist keine Fahndungsaktion. Diskutieren Sie weiter!
  • www.significans.de
  • Konzept FREISCHWIMMER:
    Christiane Hamacher, Carolina Kecskemethy, Barbara Meyer, Hanna Sjöberg
    significans Berlin