significans.freischwimmer

CRITIQUE IS NOT ENOUGH

Künstlerische Initiativen für verantwortungsvolle gesellschaftliche Transformation

Die Ausstellung «La nuova agorà» der Cittadellarte-Fondazione Pistoletto, Italien in der Shedhalle Zürich

Shedhalle, Rote Fabrik, Seestr. 395, Zürich. 2003

«Art is not enough» hiess es 1997 und die Shedhalle zeigte eine Kunst die gesellschaftliche Entwicklungen kritisierte. Critique is not enough, hat sich nun herausgestellt…

Beteiligte KünstlerInnen: Tal Adler (Israel), Sabina Baumann (Schweiz), Michael Blum (Frankreich), calc (Spanien/Italien), Casual Group (Schweiz, Deutschland), Armin Chodzinsky (Deutschland), David Dellafiora (Australien), Julius Deutschbauer und Gerhard Spring (Österreich), etoy (international), Jean Damien Fleury und Jean Ziegler (Schweiz), Pierre Guillet de Monthoux und Giorgio Borrione (Schweden,Italien), Dominic Hislop und Soued Benkhdim (Schottland, Italien), Charles Jeffery & Francesco Bernabei (England, Italien), Leopold Kessler (Österreich), Mark Lewis (England), Love Difference (international), Hans Op de Beeck (Belgien), Michelangelo Pistoletto/Cittadellarte (Italien), Key Portilla-Kawamura & Ali Ganjavian (England), Relax (Schweiz), Juan Esteban Sandoval (Kolumbien), Henrik Schrat (Deutschland), significans (Deutschland, Schweiz), Transnationale Republik (international), Marion von Osten (Deutschland), Why do you shop? (Deutschland), Wochenklausur (Österreich).

Kuratiert von Dagmar Reichert
Verantwortliche Kuratorin der Shedhalle: Frederikke Hansen Verantwortlicher Kurator der Fondazione Pistoletto: Davide Colombo Organisation Shedhalle: Sarah Mehler

SIGNIFICANS.FREISCHWIMMER

significans-Archiv und Videothek, Schwimmaktion in Hallenbädern gegen die Verbreitung von Sperrzonenregelungen im öffentlichen Raum

Über unsichtbare Gefängnisse im öffentlichen Raum: eine Archivinstallation in der Shedhalle Zürich und Schwimmen in Hallenbädern gegen schweizerische und europäische Gesetzeskonstruktionen, die Asyl­bewerber/innen und Flüchtlingen Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum auferlegen: Sperrzonen, rassistische Wegweisungen von dunkelhäutigen Passanten (Rayonverbote), Versuch einer „Hausordnung“ in Meilen(ZH) und Residenzpflicht in EU-Mitgliedsländern.

Der FREISCHWIMMER ist eine Auszeichnung, ein Abzeichen zum Aufnähen auf Badehosen. Schüler in Deutschland erhalten dieses Abzeichen für ihr erstes Langstreckenschwimmen. significans sammelt und addiert Kilometer, geschwommen in Hallenbädern, aus Leibeskräften. Proteste gegen voralpine Apartheid:

Die Gemeinderäte von Meilen (ZH) haben im vergangenen Dezember Sperrzonen auf Gemeindeboden eingerichtet. Sie sagen „Hausordnung“ dazu. Asylbewerber/innen dürfen Schul- und Sportanlagen, den Dorfkern und das Hallenbad nur „in Begleitung“ betreten.

Einsperren und aussperren, bewachen, kontrollieren sind Parameter der Angst, die wechselnd, je nach Volkscharakter „Sperrzone“, „Rayonverbot“, „Spezialrayon“ oder „Residenzpflicht“ genannt werden: autoritäre Militarismen. Sie geben Auskunft über das Selbstverständnis der Inländer, die gerne unter sich bleiben, über ihre Territorialansprüche, Markierungen an der Grenze entlang einer hermetischen Folklore, welche die Durchlässigkeit des Kulturraums verloren hat.

significans thematisiert schweizerische sowie europäische Gesetzeskonstruktionen, die nicht-straffälligen, nicht-kriminellen Bewohner/innen eines Landes aufgrund ihres Ausländerstatus, insbesondere Asylsuchenden und Flüchtlingen Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum auferlegen.

In Deutschland verbietet die sogenannte „Residenzpflicht“ Asylbewerber/innen, sich weiter als ca.30 Km ohne Sonderbewilligung von der zugewiesenen Unterkunft zu entfernen. Ebenso sind räumliche Beschränkungen für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in den neuen Asyl-Richtlinien der Europäischen Union festgelegt.

In der Schweiz existiert seit 1994 mit den „Zwangsmaßnahmen im Ausländerrecht“ ein vergleichbares Gesetz für räumliche Begrenzung. Die Fremdenpolizei kann Asylbewerber/innen und Flüchtlinge jederzeit aus einem bestimmten Gebiet wegweisen, ohne dass eine gesetzeswidrige Handlung derselben vorliegt. 1998 wurde dieses Gesetz mit dem „Wegweisungsartikel“ im Polizeigesetz ergänzt. Die Anwendung des „Rayonverbots“, welche zu Kontrollen an Drogenumschlagplätzen eingesetzt werden sollte, erweist sich in der Praxis als Legitimierung rassistischer Reflexe von Polizeibeamten, die willkürlich Ausländer aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren und „präventiv“ wegweisen, festnehmen oder zur Ausschaffung weiterleiten.

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Der öffentliche Raum ist öffentlich, global. Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht. Asylprüfung ist keine Fahndungsaktion. Diskutieren Sie weiter!

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Christiane Hamacher. Carolina Kecskemethy. Barbara Meyer. Hanna Sjöberg